GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
– für Segelyachten -
I. Fahren im Revier
1. Der Kunde muss im Besitz des für die Yacht vorgeschriebenen amtlichen Führerscheines sein und diesen im Original während des Charterzeitraumes mitsich führen und die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung zur Führung der Yacht besitzen. Die gewerbliche Nutzung oder Nutzung im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit, die Weitergabe an Dritte sowie die Teilnahme an Wettfahrten und ähnliches ist nicht gestattet.